Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Kleinfischlingen sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Aufgrund der Einwohnerzahl der Gemeinde Kleinfischlingen bedürfen Wahlvorschläge keiner Unterstützungsunterschriften, § 16 Abs. 2 GemO
III.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin Frau Ortsbürgermeisterin Regina von Nida, Niedergasse 5 in 67483 Kleinfischlingen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 210/212 in 67480 Edenkoben einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.
Kleinfischlingen, den 28. Februar 2024
gez. Regina von Nida
Ortsbürgermeisterin, zugleich Gemeindewahlleiterin
Bild zur Meldung: Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters