Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Satzung der Gemeinde Kleinfischlingen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Ortskerns Kleinfischlingen (Erhaltungssatzung) vom 05. Dezember 2023

05. 12. 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinfischlingen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) in Verbindung mit § 172 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) am 31.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung gilt für den historisch gewachsenen Ortskern der

Ortsgemeinde Kleinfischlingen, in denen die traditionelle Haus-Hof-Bauweise eine besondere Rolle spielt. Die genaue Begrenzung des Gebietes ist in dem als Anlage zum Satzungstext beigefügten Lageplan dargestellt (Stand: 31.10.2023). Der Lageplan ist Bestandteil der Sat-zung.

(2) Gemäß der Denkmalliste der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz befinden sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung einige Denkmäler (siehe Lageplan):

- Hauptstraße 10: Fachwerkhaus - 2. Hälfte 18.Jh.

- Hauptstraße 26: barockes Fachwerkhaus - 18. Jh.

- Poststraße 2: eingeschossiges Fachwerkhaus - Anfang 18. Jh.

- Schulstraße 1: klassizistischer Walmdachbau - bez. 1835 / Wappenstein. - 16 Jh.

- Schulstraße 3: klassizistischer Walmdachbau - bez. 1835

- Schulstraße 6: ehem. prot. Pfarrhof - barocker Walmdachbau – bez. 1748 (+ nördlich angrenzende Pfarrscheune)

- Schulstraße 4: Pfarrkirche - spätbarocker Saal (1774) - gotischer Chorturm (um 1400)

- Hauptstraße 37: kath. Kirche St. Simon und Judas – spätbarocker Saalbau (1770)

§ 2 Erhaltungsziele, sachlicher Geltungsbereich

(1) Die Ausweisung des in § 1 beschriebenen Bereichs der Erhaltungssatzung erfolgt gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf-grund seiner städtebaulichen Gestalt, insbesondere dem Erhalt von städtebaulich, kulturell und historisch bedeutsamen Bauten, Straßen und Plätzen.

(2) Bauliche Änderungen innerhalb der Gebäude sind von dieser Satzung ausgenommen.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage ohne die nach dieser Satzung erforderliche Genehmigung ändert oder zurückbaut.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kleinfischlingen, den 05. Dezember 2023
Regina von Nida, Ortsbürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 BauGB Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

 

 Gestaltungs- und Erhaltungssatzung 

 

Bild zur Meldung: Satzung der Gemeinde Kleinfischlingen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Ortskerns Kleinfischlingen (Erhaltungssatzung) vom 05. Dezember 2023

Nachricht

Kalender

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2024 - Uhr bis Uhr

 

29. 09. 2024 - Uhr bis Uhr